Arbeitsvertragsrecht
- Beratung und Vertretung im gesamten Arbeitsrecht (Kündigung, Abfindung, Abmahnung, Kurzarbeit, Gehalts- und Urlaubsansprüche, Teilzeit, Elternzeit, Diskriminierung, Mobbing etc.)
- Gestaltung und Verhandlung von Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarungen, Outplacement, Altersteilzeitmodelle, Sozialpläne, Interessenausgleich etc.
- Prüfung und rechtssichere Gestaltung von Arbeitsverträgen, variable Entgeltmodelle, flexible Arbeitszeitmodellen, befristeten Arbeitsverträge, Teilzeitverträge, Vereinbarungen zur Kurzarbeit, Elternzeit, Scheinselbständigkeit, Betriebliche Altersversorgung
- Bundesweite Prozessführung vor allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht
- Gestaltung und Verhandlung von Geschäftsführer- und Vorstandsdienstverträgen, Handelsvertreterverträge, Verträge für freie Mitarbeiter und Freelancer
- Beratung und Begleitung bei der Abwicklung und Beendigung dieser Verträge
- Durchsetzung und Vollstreckung von Gehaltsforderungen
- Arbeitnehmererfindervergütung und Erfinderbenennung
- Arbeitsschutz, Mutterschutz, Schwerbehindertenrechte
Die Standards für ein Erstberatungsgespräch:
- Sichtung der von Ihnen zur Verfügung gestellten Unterlagen
- Aufnahme Ihrer Sachverhaltsschilderung
- Umfassende rechtliche Bewertung
- Aufzeigen von Lösungswegen
- Einschätzung der Erfolgsaussichten
- Kalkulation der zu erwartenden Kosten
- Empfehlung zur effektiven Vorgehensweise
- Abstimmung der weiteren Schritte
Ein faires und transparentes Honorarsystem ist für uns selbstverständlich. Dazu gehört:
- die Klärung aller wesentlichen Vergütungsfragen
- eine möglichst präszise Schätzung des zu erwartenden Kostenvolumens
- die Vereinbarung individueller Vergütungsmodelle
Grundsätzlich richten sich die anwaltlichen Gebühren, soweit nichts anderes vereinbart wurde, nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dabei hängt die Höhe des Honorars vom sog. "Wert" der Angelegenheit und von Art und Umfang der Tätigkeit des Anwalts ab. Zu erkennen, welchen Wert ein Fall hat, ist abgesehen von bezifferbaren Geldforderungen (z. B. Lohnansprüche, Schadensersatz) für einen juristischen Laien schwer einzuschätzen. Da das gesetztliche Vergütungssystem nicht immer nach dem tatsächlichen Arbeitseinsatz unterscheidet, können im Einzelfall Aufwand und Gebühren weit auseinander liegen, und das gilt für beide Richtungen.
Wird über das Honorar nicht gleich bei Annahme des Mandats gesprochen, ist der Ärger vorprogrammiert. In einem Erstberatungsgespräch (s. o.) erhalten Sie dazu von uns auch Wunsch eine realistische Kostenschätzung. Sofern Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen, holen wir dort gern für Sie eine Deckungszusage ein und schicken die Rechnung direkt an Ihre Versicherung. Wir weisen aber an dieser Stelle ausdrückliche darauf hin, dass wir keinerlei Haftung oder Gewähr dafür übernehmen, ob und in welchem Umfang Ihre Rechtsschutzversicherung für die Kosten in Ihren Fall tatsächlich eintrittfähig ist. Dies ist u. a. von dem Rechtsgebiet, Ihrem Versicherungsvertrag und den jeweiligen Versicherungsbedingungen abhängig. Bei Unklarheiten sollten Sie sich, bevor Sie einen Anwalt aufsuchen, mit Ihrer Versicherung in Verbindung setzen und dies klären.
Wenn Sie aufgrund Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage sind, sich einen Anwalt zu leisten, besteht in gerichtlichen Verfahren (z. B. in einem Kündigungsschutzprozess) die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen. Wir übernehmen meistens auch diese Mandate und beraten Sie hinsichtlich der Einzelheiten.
Weitere Informationen erhalten Sie mit dem Merkblatt - Rechtsanwaltskosten in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, das Sie im Bereich Service - Formulare herunterladen können.
- die Klärung aller wesentlichen Vergütungsfragen
- eine möglichst präszise Schätzung des zu erwartenden Kostenvolumens
- die Vereinbarung individueller Vergütungsmodelle
Grundsätzlich richten sich die anwaltlichen Gebühren, soweit nichts anderes vereinbart wurde, nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dabei hängt die Höhe des Honorars vom sog. "Wert" der Angelegenheit und von Art und Umfang der Tätigkeit des Anwalts ab. Zu erkennen, welchen Wert ein Fall hat, ist abgesehen von bezifferbaren Geldforderungen (z. B. Lohnansprüche, Schadensersatz) für einen juristischen Laien schwer einzuschätzen. Da das gesetztliche Vergütungssystem nicht immer nach dem tatsächlichen Arbeitseinsatz unterscheidet, können im Einzelfall Aufwand und Gebühren weit auseinander liegen, und das gilt für beide Richtungen.
Wird über das Honorar nicht gleich bei Annahme des Mandats gesprochen, ist der Ärger vorprogrammiert. In einem Erstberatungsgespräch (s. o.) erhalten Sie dazu von uns auch Wunsch eine realistische Kostenschätzung. Sofern Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen, holen wir dort gern für Sie eine Deckungszusage ein und schicken die Rechnung direkt an Ihre Versicherung. Wir weisen aber an dieser Stelle ausdrückliche darauf hin, dass wir keinerlei Haftung oder Gewähr dafür übernehmen, ob und in welchem Umfang Ihre Rechtsschutzversicherung für die Kosten in Ihren Fall tatsächlich eintrittfähig ist. Dies ist u. a. von dem Rechtsgebiet, Ihrem Versicherungsvertrag und den jeweiligen Versicherungsbedingungen abhängig. Bei Unklarheiten sollten Sie sich, bevor Sie einen Anwalt aufsuchen, mit Ihrer Versicherung in Verbindung setzen und dies klären.
Wenn Sie aufgrund Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage sind, sich einen Anwalt zu leisten, besteht in gerichtlichen Verfahren (z. B. in einem Kündigungsschutzprozess) die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen. Wir übernehmen meistens auch diese Mandate und beraten Sie hinsichtlich der Einzelheiten.
Weitere Informationen erhalten Sie mit dem Merkblatt - Rechtsanwaltskosten in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, das Sie im Bereich Service - Formulare herunterladen können.